Urteil im Auschwitz-Prozess
August 13, 2015
Wir haben im Juli Newsletter über den Gerichtsprozess gegen Oskar Gröning, den sogenannten “Buchhalter von Auschwitz” berichtet.
In der Zwischenzeit wurde Gröning vom Landegericht in Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300,000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde mit gemischten Reaktionen aufgenommen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Der Sinn des Verfahrens wurde oft hinterfragt, muss das nach 70 Jahren noch sein? Kann eine juristische Aufarbeitung erreicht werden? In seiner Urteilsbegründung beantwortete Richter Kompisch diese Frage: “Man kann auch nach 70 Jahren Gerechtigkeit schaffen und ein Urteil finden. Man muss es machen.”
Eine Sprecherin von Yad Vashem erklärte, dass Urteil folge dem Grundsatz, “dass egal welche Rolle eine Person bei dem Morden gespielt hat, er oder sie Mordkomplizen waren und Verantwortung tragen.” Zudem habe die Verhandlung eine Debatte über die persönliche Verantwortung des Einzelnen für die Schrecken der NS-Zeit angeregt.
Das Lüneburger Verfahren habe viel gebracht, betonten die Juristen. Dr. Christoph Rückel, Of Counsel bei BridgehouseLaw und ein Vertreter der Nebenkläger, sprach gegenüber der Frankfurter Neuen Presse von einer “überragenden Bedeutung” für die Zeugen. “Die Opfer haben wieder Gesichter bekommen.”
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law
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