Das Bundesministerium für Inneres meldet sich im Streit um DFB-Adler zu Wort

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fussball Bund (DFB) und der Warenhauskette Real um den Markenschutz für den DFB-Adler geht in die nächste Runde. Dazu schaltet sich jetzt sogar der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in die Debatte ein.
Wie bereits im Newsletter August 2014 berichtet, hat Real zur vergangenen Fußball-Weltmeisterschaft verschiedene Produkte mit Adler-Symbol verkauft, deren Design dem DFB-Logo verblüffend ähnlich sah. Daraus folgte eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fussballbund und der Metro-Tochter. Der DFB hat im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen Real erwirkt und damit eine weitere Verwendung des Adler-Symbols durch Real vorerst gestoppt. Denn der Verband hatte sich zuvor das eigene Logo mit Adler und Deutschland-Schriftzug als Wort-Bild-Marke rechtlich schützen lassen. Die Real-Anwälte entgegneten, der DFB verwende in seinem Logo den Bundesadler als Hoheitssymbol der Bundesrepublik Deutschland, dessen Nutzung nicht als Marke beschränkt werden darf und setzte sich damit gegen die Verfügung zur Wehr. Laut F.A.Z. ist dieser Rechtsstreit momentan beim Landgericht München anhängig. Zudem hat Real beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Löschung der DFB-Marke beantragt.
Die deutschen Gerichte sind im Sinne der Gewaltenteilung selbstredend völlig unabhängig. Das DPMA ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Nichtsdestotrotz hat sich der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere berufen gefühlt, sich an der vorliegende Thematik zu beteiligen. Auf vorherige Bitte des DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach hatte er schriftlich bestätigt, dass der DFB nicht den Bundesadler in seinem Logo verwende. Außerdem erklärte er, dass sein Ministerium durch die DFB-Marke keine Verletzung von Hoheitszeichen sehe und mit der Verwendung des DFB-Adlers einverstanden sei.
Sofern das Bundesministerium für Inneres (BMI) überhaupt zur Bewertung von Hoheitszeichen befugt ist, stellt deren markenrechtliche Einschätzung jedoch eine relativ offensichtliche Überschreitung ihrer Zuständigkeit dar. Denn sofern ein Gericht eine solche juristische Einschätzung eines Ministeriums benötigen würde, liegt sicherlich eine entsprechende Anfrage beim Justizministerium auf der Hand. Zumindest über die bestehende Zuständigkeit des BMI in sportlichen Belangen geht diese juristische Thematik jedoch wohl weit hinaus. Deshalb bleibt vielmehr zu hinterfragen, warum sich das BMI durch den Fussballverband instrumentalisieren lies, in ein laufendes Gerichtsverfahren einzugreifen und mehrfach öffentlich Druck auf das Landgericht München sowie die DPMA ausgeübt hat. Sicherlich sollte dadurch der größte deutsche Verband des Breitensports Fussball und damit auch das Aushängeschild des deutschen Sports unterstützt werden, um einen positiven Ausgang zu bewirken. Denn ohne markenrechtlichen Schutz dürften dem Verband zukünftig wesentliche Einnahmen von Ausrüstern wie Adidas und weiteren Sponsoren fehlen. Bevor der Steuerzahler – wohl auch zu Lasten des BMI-Budgets – dann einspringen müsste, um Projekte wie zum Beispiel die DFB-Akademie in Frankfurt mit Baukosten jenseits von 50 Mio Euro zu realisieren, könnte man aus Sicht des Ministeriums dazu neigen, vorher öffentlich etwas Druck aufzubauen und Einfluss zu nehmen. Insbesondere vor diesem politischen Hintergrund bleibt die Entscheidung über den vorliegenden Rechtsstreit spannend. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law