U.S. Supreme Court entscheidet Meinungsfreiheit umfasst auch Computerspiele
Computerspiele, auch solche mit hohem Gewaltanteil, sind von der Meinungsfreiheit geschützt und dürfen somit nicht durch Gesetz in ihrem Verkauf beschränkt werden. Dies entschied der U.S. Supreme Court am Montag und kippte damit ein umstrittenes Gesetz aus Kalifornien.
Der Rechtsstreit über dieses Gesetz dauerte seit seiner Verabschiedung durch die Regierung Schwarzeneggers im Jahre 2005 an und ging durch alle Instanzen. Das Gesetz sah ein Verkaufsverbot von bestimmten Computerspielen, in denen das „Abbild eines Menschen getötet, verstümmelt oder aber sexuell attackiert werden könne“ an Personen unter 18 Jahren vor. Zuwiederhandlungen sollten dabei mit einem Bußgeld von bis zu $1000 USD geahndet werden können.
Nun hat der U.S. Supreme Court mit einer Mehrheit von 7:2 Stimmen entschieden, dass ein solches Gesetz wegen Verstößen gegen die Meinungsfreiheit verfassungswidrig ist. In der Entscheidung hießt es, dass Computerspiele genauso wie Bücher, Filme oder auch Theaterstücke „Ideen und auch gesellschaftliche Botschaften“ enthalten. Damit unterfallen sie dem Schutz des ersten Zusatzartikels der U.S. Verfassung. Die Richter betonten dabei, dass der Staat Kalifornien nicht hinreichend belegt habe, dass Computerspiele minderjährigen tatsächlich psychischen-als auch physichen Schaden zufügen können.
Zwar bestätigten die Richter, dass dem Staat eine Verpflichtung obliege, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu bewahren, jedoch sei es gerade in den USA keine „Tradition“, dass Kinder vor Gewaltdarstellungen vom Staat beschützt werden. Richter Anthony Scalia verwies auf die Märchenbücher der Gebrüder Grimm. die ebenfalls sehr reich an Gewalt seien, wie er mit dem Besispiel des Töten der Hexe in dem Märchen „Hensel und Gretel“ verdeutlichte.
Als Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Computerspielen gibt es in den USA ein freiwilliges Bewertungssystem der Computerspiele Herrsteller, an Hand dessen der Verbraucher den Grad der beinhaltenden gewalt einschätzen kann. Im Vergleich dazu existiert in Deutschland ein strenges Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche für Computerspiele, die mit “Keine Jugendfreigabe – ab 18” gekennzeichnet sind.
(c) Picture: Arvind Balaraman – freedigitalphotos.net
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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