U.S. Justizministerium schliesst Vergleich mit Visa und MasterCard ab

Nachdem das amerikanische Justizministerium und Justizminister von sieben US-Bundesstaaten Klage gegen die Kreditkartenfirmen MasterCard, Visa und American Express wegen Verstosses gegen das Kartellrecht eingeleitet hatten, haben sich Visa und MasterCard auf einen Vergleich mit dem Justizministerium geeignet. Unter anderem ist in diesem vorgesehen, dass Verkäufer frei wählen können über welches Kreditkartennetzwerk die Transaktion laufen soll.

Daneben führte der Fall zu einer Gesetzesänderung. In dem neuen Gesetz soll vorgesehen sein, dass Banken und Kreditkartenunternehmen nur noch eine „vernünftige und verhältnismäßige“ Gebühr verlangen dürfen.

Gestützt auf den schon existenten Dodd-Frank Act haben einige Unternehmen Ideenreichtum bewiesen um sich die Gebühre für Kreditkartentransaktionen zu sparen. Gate Petroleum, die in den USA etwa 100 Tankstellen betreiben, führte eine extra Kundenkarte ein. Diese kann mit Bargeld aufgeladen und dann zum Tanken benutzt werden. Dies erspart dem Unternehmen pro Gallione etwa 4 Cent, die Kunden erhalten dafür eine Ermäßigung von 3 Cent pro Gallione.

In machen Bundesstaaten können Tankstellen höhere Preise verlangen, wenn der Kunde mit Kreditkarte bezahlt. Dies war bis vor kurzem in anderen Geschäftszweigen nicht möglich, da dort zu viele Produkte mit verschiedenen Preisen ausgezeichnet werden mussten.

Nun ist auch diese Hürde überwunden. Der Dodd-Frank Act erlaubt nun, dass diese Geschäfte ihre Kunden auf die preiswerteste Zahlungsmethode hinweisen ohne die Waren seperat auszuzeichnen.

Diese Änderungen werden im Juli nächsten Jahres vollständig in Kraft treten. Experten erwarten, dass Verkäufer mit Banken um die besten Konditionen verhandeln werden und auch einen Teil der etwa 23 Millionen US-Dollar, die für die Transaktionen als Gebühr einbehalten wurden, verlangen werden.

Ob auch die Kunden von dieser Gesetzesänderung profitieren werden bleibt abzuwarten.

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law