Affen Selfie: Gewonnen und doch verloren – Die Tücken des amerikanischen Rechtssystems
August 1, 2017
Es gibt ein weiteres Update zu Naruto, dem berühmten, Selfie knipsenden Schopfmakaken. Bereits in unseren Newslettern im Dezember 2015 und Februar 2016 haben wir hierüber geschrieben. Dieses jetzige Update könnte gleichzeitig das letzte zu diesem Rechtsstreit sein.
Zur Erinnerung: Der britische Fotograf David Slater begab sich 2008 nach Indonesien, um die vom Aussterben bedrohten Schopfmakaken abzulichten. Dabei kam es dazu, dass ein Affe die von Slater bereitgestellte Kamera an sich nahm und mehrere Fotos von sich machte, unter anderem auch das berühmten Selfie.
Nachdem gerichtlich festgestellt wurde, dass Slater selbst kein Copyright an dem Bild erlangen konnte, wurde er zudem von der Tierschutzorgnisation PETA verklagt, die den Affen für den wahren Inhaber des Copyrights hielten. Das Gericht im Northern District of California entschied daraufhin Anfang 2016, dass Tiere nicht klagen können, solange der U.S.-Kongress dies per Gesetz nicht ausdrücklich erlaubt. Hiergegen legte PETA alsbald Berufung ein.
Im Juli fand nun die Anhörung vor dem Berufungsgericht statt – allerdings ohne Slater. Dieser konnte sich den Flug zum Gericht nach San Francisco nicht leisten, da er aufgrund des Rechtsstreits inzwischen vermögenslos ist. Hierzu kommen noch ausstehende Anwaltsrechnungen, die fehlenden Einnahmen aus dem Foto gegenüberstehen. Zudem würde ein Obsiegen im Berufungsverfahren nicht bedeuten, dass ihm das Copyright an dem Foto zusteht.
Slater gibt an, er könne sich keine neue Fotoausrüstung leisten und habe überdies vorerst genug von der Fotografie. Er wolle nun Tennis-Lehrer werden und zunächst mit dem Ausführen von Hunden seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Dieser Fall verdeutlicht wieder, dass das Obsiegen in einem Verfahren vor einem US-Gericht nicht zwangsläufig einen Sieg darstellt. Oft entstehen durch Anwaltsgebühren höhere Kosten, als wenn früh im Verfahren eine außergerichtliche Einigung erzielt wird. Es sollte deshalb immer abgewogen werden, ob ein Prozess selbst im Falle des Obsiegens wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ein Gutes hat diese Geschichte dennoch: Der ursprüngliche Zweck von Slaters Reise, auf diese Makaken-Art und ihre Bedrohung aufmerksam zu machen, wurde durch die mediale Berichterstattung erfüllt. Laut Slater ist diese Art ist nun nicht mehr vom Aussterben bedroht.
Quellen:
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law
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