Amerikanische Behörden haben weltweit Zugriff auf Kundendaten

Man stelle sich bildlich vor, eine amerikanische Behörde klopft mit einem amerikanischen Durchsuchungsbeschluss an eine Berliner Haustür, um einen Durchsuchungsbeschluss zu vollstrecken: undenkbar?
Nein! Ein Urteil eines New Yorker Gerichts macht dies für den Zugriff für im Ausland gespeicherte Daten möglich.
Im Focus des Urteils steht eine effektive und schnelle Behördentätigkeit ,um dadurch eine bessere Strafverfolgung gewährleisten zu können. Aber welche Folgen hat das Urteil, vor allem für Cloudnutzer?
Die Nutzung von Clouds hat in den letzten Jahren weltweit einen regelrechten Boom erfahren. Im Zeitalter der Schnelllebigkeit und ständigen Erreichbarkeit hat fast jeder das Bedürfnis Jederzeit und an jedem Ort auf seine Daten zugreifen zu wollen. Wie und Ob die Daten geschützt sind, darüber machen sich die Wenigsten Gedanken.
Vielleicht regt das New Yorker Urteil zum Nachdenken an.
Vor einer Woche entschied ein New Yorker Bundesbezirksrichter, dass amerikanische Internetanbieter die E-Mails ihrer Kunden offenlegen müssen, auch wenn diese in Rechenzentren im Ausland gelagert werden. 
Der Bundesbezirksrichter begründete die Entscheidung damit, dass dieser Zugriff die Behördenarbeit enorm erleichtere, da die Behörden sich von nun an nicht mehr mit ausländischen Kollegen absprechen müssen, wenn sie in einem anderen Land auf Kundendaten zugreifen wollen. 
Im vorliegenden Fall hatte Microsoft versucht, die Herausgabe von Daten seiner Kunden wie E-Mails, persönliche Online Zeiten und Kreditkartennummern zu verhindern. Als Argument dafür führte das Unternehmen an, dass die Daten physisch auf Servern innerhalb Irlands gespeichert seien, ein amerikanischer Durchsuchungsbeschluss somit auf Grund fehlender Zuständigkeit unwirksam sei. Die Justiz sah dies jedoch anders, bei der Herausgabe von Daten komme es gerade nicht auf den Serverstandort an.
Gegen das Urteil legte Microsoft Revision ein. Sollte das Urteil Bestand haben, wäre es auch für Nichtamerikaner eine Überlegung wert, die eigenen Datn künftig nicht mehr bei US- Unternehmen zu speichern, da diese nicht mehr garantieren können, dass die von ihnen verwalteten Kundendaten nicht von US- Behörden eingesehen werden können- sogar wenn die Daten ausserhalb Amerikas gespeichert werden.
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law