Aussetzung des Swift-Abkommen?
Am 10. März berichteten wir auf unserem Blog über das Swift Abkommen zwischen Europa und den USA, nach dem US-Ermittler unter bestimmten Vorgaben persönliche Daten von Bankkunden anfordern können. Jedoch werden diese Vorgaben anscheinend vernachlässigt oder erst gar nicht beachtet!
Letze Woche wurde in einem Bericht der gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol (GKI) festgestellt, dass „die schriftlichen Anfragen der USA an Europol zu vage sind, um auf dieser Basis über die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten zu entscheiden.“ Dennoch ist bisher jeder Anfrage von US-Behörden zugestimmt worden, so dass sich die Frage stellt, inwiefern überhaupt eine „Datenschutzaufsicht“ durchgeführt wird.
Seit über einem halben Jahr möchte der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro Auskunft erhalten, „ob persönliche Zahlungsverkehrsdaten eingesehen oder an die USA übertragen wurden.“ Dieses Recht steht jedem Bürger nach Artikel 15 des Swift-Abkommens zu, so dass Alvaro im Oktober 2010 die Behörde des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) kontaktierte.
Nach langem Hin und Her und der Übermittlung verschiedener persönlicher Daten, hat Alvaro bis heute keine Auskunft erhalten.
Allein diese beiden Ereignisse stellen das Swift Abkommen, insbesondere die Sicherheit und den Schutz von persönlichen Bankdaten, in Frage. Der Innenausschuss des Europaparlaments berät in dieser Woche über die Aussetzung des Abkommens.
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(c) Picture: zirconicusso – http://www.freedigitalphotos.net/images/Telecommuncations_g177-Satellite_Dish_p31113.html
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law