Bekanntmachung für Deutsche zur Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag in 455 Berliner Wahlbezirken – Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Am 11. Februar 2024 findet die Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September
2021 in Berlin in 455 von insgesamt 2.256 Wahlbezirken statt. Die Wiederholungswahl findet somit
nicht im gesamten Berliner Stadtgebiet statt. Auf der Seite der Landeswahlleitung Berlin
(www.berlin.de/wahlen/) wird eine Adressabfrage abrufbar sein, in der ermittelt werden kann, ob die
eingegebene Berliner Anschrift in einem Wahlbezirk liegt, in dem die Wiederholungswahl stattfindet.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung
mehr innehaben, können unter den folgenden Voraussetzungen an der Wiederholungswahl
teilnehmen:
1. a) Sie haben entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate
ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst
gewöhnlich aufgehalten; dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück; dieser letzte Wohnsitz
in Deutschland vor dem Wegzug ins Ausland lag in einem der o.g. Berliner Wahlbezirke;
b) oder sie sind aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen
Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen, und diese
Vertrautheit und Betroffenheit beziehen sich auf einen der o.g. Berliner Wahlbezirke.
2. Sie sind in ein Wählerverzeichnis in einem der o.g. Wahlbezirke in Berlin eingetragen. Diese
Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser
Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 22. Januar 2024 oder später bei der
zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei
– der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn,
Germany, www.bundeswahlleiterin.de,
– dem Landeswahlleiter für Berlin (www.berlin.de/wahlen/),
– den zuständigen Bezirkswahlämtern in Berlin
angefordert bzw. heruntergeladen werden.
Wegen der sehr kurzen Fristen wird der direkte Postweg (ggf. über private Dienstleister) sowohl für
den Antrag auf Eintragung im Wählerverzeichnis als auch für den Wahlbrief empfohlen.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland.
Atlanta, den 21.12.2023
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland, 285 Peachtree Center Avenue NE,