Brexit – January Updates

Brexit – January Updates

by BridgehouseLaw Staff

Mit Spannung blickt man in Europa auf Großbritannien: Am 29. März 2019 verlässt Großbritannien die EU. Im Januar ist deutlich geworden, dass ein No-Deal Brexit immer wahrscheinlicher wird. Dies bedeutet, dass die zukünftigen Beziehungen zu der EU nicht ausgehandelt wurden: Großbritannien muss sich nicht mehr an die Vorgaben und Richtlinien der EU halten, verliert aber auch die Vorteile der von der EU ausgehandelten Freihandelsabkommen. Die Wirtschaft befürchtet, dass dies zu Lieferengpässen führen würden, die auch das alltägliche Leben in Großbritannien erheblich beeinträchtigen könnten. Allerdings würde sich Großbritannien voraussichtlich zunächst freiwillig an einige Vorgaben der EU halten um die Folgen abzufedern. Dennoch sind genaue Konsequenzen unvorhersehbar.

15. Januar: Im Unterhaus wurde über den Deal abgestimmt, den Theresa May mit der EU ausgehandelt hatte. Hier musste sie eine krachende Niederlage hinnehmen; der Deal wurde von einer großen Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt.
Dieser Deal sah eine Übergangsfrist von maximal vier Jahren vor, in denen zwischen der EU und Großbritannien ein Handelsabkommen und die zukünftige Beziehung verhandelt werden sollten. Bis zu einer solchen Einigung sollte die Beziehung wie bisher weitergeführt werden. Darüber hinaus sollte auch zunächst die Freizügigkeit der Briten und EU-Bürger nicht vollständig eingeschränkt werden und Großbritannien sollte den versprochenen Anteil am EU Haushalt in Höhe von EUR 42 Milliarden erfüllen.
In dem Fall, dass es innerhalb der Übergangsphase nicht zu einer Einigung kommt, sollte ein sog. „Backstop“ als Notlösung dienen: Dieser beinhaltete, dass Großbritannien nach Ablauf der Übergangsfrist in einer Zollunion mit der EU verbleibt und zwar durch eine offene Grenze zwischen Irland und Nordirland. D.h. Nordirland wäre noch Teil des Binnenmarktes, bis ein endgültiges Freihandelsabkommen ausgehandelt worden ist. Diese Regelung soll verhindern, dass alte Konflikte dort wieder aufflammen.
Die Brexitgegner kritisieren den Deal vor allem, da man nach dem Brexit weiterhin an EU-Vorschriften gebunden bleiben würde. Gerade der „Backstop“ wird als problematisch gesehen, da keine Frist gesetzt ist, wie lange dieser andauern könnte. Bis man hier zu einer Einigung kommt, müsste man in einem Zollverband verbleiben und damit auch die Vorschriften der EU befolgen. Dies wird als Angriff auf die Souveränität der Briten gesehen.

21. Januar: May stellte einen „Plan B“ vor, der auch keine Zustimmung fand. Das Problem hierbei ist, dass dieser gar kein „Plan B“ war: May schlug nur vor bezüglich des „Backstop’s“ mit der EU nachzuverhandeln. Allerdings hatte dies die EU mehrfach abgelehnt hat.

29. Januar: Das Parlament beschließt, dass es keinen No-Deal Brexit geben wird. Wie dies allerdings in der momentanen verfahrenen Situation umgesetzt werden soll, weiß niemand. Eine Verlängerung der Austrittsfrist –dies wäre theoretisch möglich– wurde abgelehnt. May wurde darüber hinaus offiziell vom Parlament beauftragt eine alternative Lösung zum „Backstop“ mit der EU auszuhandeln, obgleich die EU abermals eine Wiederaufnahme der Verhandlung abgelehnt hat.

13. Februar: May plant einen dem Unterhaus einen überarbeiten Deal vorzustellen.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/brexit-abstimmung-parlament-theresa-may-faq

https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/brexit-no-deal-fristverlaengerung-austrittsabkommen#flexible-toc

http://www.spiegel.de/politik/ausland/brexit-was-sie-zum-backstop-wissen-muessen-a-1250750.html