Das Ende des Bankgeheimnisses
September 19, 2014
Es  gibt keinen Weg mehr zurück. Im September wird der, von der OECD  entwickelte, weltweit einheitliche “Standard für den automatischen  Informationsaustausch über Finanzkonten”, kurz AIA, den G20 Staaten  vorgestellt und im Oktober auf einer Konferenz in Berlin finalisiert.  Bereits Ende 2015 soll der Standard dann in Kraft treten und spätestens  bis September 2017 soll mit dem automatisierten Informationsaustausch begonnen werden.
Berichtspflichtig  sind dann Finanzinstitute, also einlageführende Banken, rein  depotführende Institute, Investmentunternehmen und  Versicherungsgesellschaften, die rückkauffähige Versicherungsverträge  oder Rentenversicherungsverträge vertreiben.
Berichtet wird über Kundendaten  (Name, Adresse etc.) und bei Rechtsträgern auch über Vertretungsorgane,  Controlling Persons, Vorstände, Geschäftsführer und Treuhänder,  außerdem über die Kontodaten, also Kontonummer, Kontostand, erzielte  Bruttoerträge und -erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die  Finanzinstitute selbst müssen ihren Namen und, sofern vorhanden, ihre  Identifikationsnummer übermitteln. Ausgeschlossen von der Kontrolle sind  hingegen börsennotierte Firmen, internationale Organisationen und  staatliche Betriebe.
Bei  der Kontrolle wird zwischen bereits bestehenden und neu eröffneten  Konten unterschieden: Während alle natürlichen Personen und alle  Neukonten von Rechtsträgern kontrolliert werden, müssen Bestandskonten  von Rechtsträgern im Gegenwert von weniger als 250.000 US-Dollar nicht  überprüft werden.
Besonders wichtig: Es gilt das Reziprozitätsprinzip,  also nur Länder, die sich zum AIA bekennen und ihm nachkommen, erhalten  steuerrechtliche relevante Daten. Drittstaaten sollen keinen Einblick  haben.
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law
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