Das Recht zur anonymen Beleidigung eines Politikers im Internet
In den USA gehört die Meinungsfreiheit, welche als freedom of speach bezeichnet wird, als erster Zusatz zu der amerikanischen Verfassung. Dem Recht auf eine Freie Meinungsäußerung kommt eine erhebliche Bedeutung zu.
Das Obergericht des Staates Delaware hatte jetzt am 5. Oktober 2005 darüber zu entscheiden, ob von der Meinungsfreiheit auch die anonyme Beleidigung bzw. Äußerung gegenüber einem Politikers im Internet umfasst ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Internet Blogger – eine Art Tagebuchschreiber im Internet – beleidigte einen US-Politiker anonym. Dieser forderte daraufhin den Internet Service Provider (ISP) auf, die IP-Adresse des Tagebuchschreibers herauszugeben. Anhand dieser wäre eine Rückverfolgung unter Umständen möglich gewesen. Der ISP wendete sich an den Kunden, der sich mit einem Antrag auf eine Schutzverfügung an das Gericht wandte.
Das Obergericht bestätigte, dass sich sich der erste Zusatz zur Bundesverfassung auch auf das Internet erstreckt. Nicht umfasst von der Verfassung wird das Recht zur Beleidigung und Verleumdung, was jedoch nicht zu einer Zensur führen darf. Verhindert werden soll insbesondere der Machtmissbrauch gegen unliebsame Kritiker, so dass das Rechtssystem zum Schutz der Meinungsfreiheit einen hohen Schutzwall aufstellen muss. Im konkreten Fall sah das Gericht die Äußerungen noch von der Meinungsfreiheit umfasst an.
Weitere Informationen über den Fall sind auf deutsch hier erhältlich. Der Text der Entscheidung kann auch online als PDF abgerufen werden.
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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