Fake Accounts strafbar

Das Anlegen eines Accounts unter falschem Namen beispielsweise bei Twitter oder Facebook kann den Nutzer in Zukunft teuer zu stehen kommen – zumindest in Kalifornien.

Dort trat zum 1. Januar 2011 ein Gesetz in Kraft, das das Anlegen von sogenannten fake accounts in engen Grenzen unter Strafe stellt.

Mehr Informationen dazu und auch welche anderen Themen wie cyberstalking finden Sier hier auf unserer Webseite.

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law