Gelockerte Zuwanderung nach Deutschland für ausländische Fachkräfte

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Die Beschäftigungsverordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hinsichtlich einer Einwanderung ausländischer Fachkräfte ohne Hochschulabschluss wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Die neue Verordnung betrifft gezielt Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und ist dazu gedacht, den Engpass in gewissen Ausbildungsberufen anzugehen. Bewerber aus den Drittstaaten sollen in Deutschland arbeiten dürfen, wenn sie die geeignete Berufsausbildung für einen bestimmten Bereich vorweisen.

In Kraft treten soll die Neuregelung zum 1. Juli diesen Jahres, sofern die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat zustimmt.

Für die meistgesuchten akademischen Berufe wurden seit August 2012 mit Einführung der EUBlue-Card großzügige gesetzliche Regelungen für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland getroffen. Akademiker mit einem Mindestgehalt von 46.000 Euro pro Jahr dürfen einreisen. Facharbeiter in Mangelberufen dürfen bereits bei einem Jahresgehalt ab 36.000 Euro einreisen. Zu den Mangelberufen zählen im Gesundheitsbereich etwa Kranken- und Altenpfleger und im technischen Bereich Klempner, Facharbeiter in der Energietechnik usw. Außerdem können Arbeitssuchende nun mit einem sechsmonatigen Visum in Deutschland nach Arbeit suchen.

Nach wie vor ist die Kenntnis der deutschen Sprache die größte Barriere für die Arbeitsmigration. Gute Deutschkenntnisse gelten in den vielen Unternehmen als wichtigstes Einstellungskriterium. Die Bundesregierung hat hierzu ein Sonderprogramm in Höhe von 140 Millionen Euro zur Förderung der Mobilität von jungen Fachkräften in der EU auf den Weg gebracht. Dieses Sonderprogramm finanziert vor allem Sprachkurse im Heimatland, Zuschüsse für Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Praktika bei deutschen Arbeitgebern.

Gesteuert werden soll der Zugang der Fachkräfte durch die Liste mit Fachkräfteengpässen (klicken Sie hier, um dieses Dokument anzuzeigen), aber auch durch bilaterale Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit den Herkunftsländern.

Author: Heidi Lind, International Group Coordinator, Charlotte

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Reinhard von Hennigs
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