Geschmacklos oder einfach nur Werbung?
Wer erinnert sich nicht an die provokanten Werbekampagnen der Firma Benetton die in den 80er- und 90er- Jahren in Deutschland fuer Furore sorgten. Die Werbeplakate mit oelverschmierten Tieren und HIV-Infizierten beschaeftigte nicht nur die deutschen Verbraucher sondern auch den Bundesgerichtshof (BGH) sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In 2001 entschied der BGH, dass die Werbung, die einen nackten Menschen mit dem Stempel “HIV Positive” zeigt, menschenverachtend und sittenwidrig sei. Dieses Urteil wurde 2003 vom Bundesverfassungsgericht mit der Begruendung aufgehoben, dass die benannte Werbung nicht die Menschwuerde verletze.
Auch in den USA bleiben Verbraucher nicht von skandaloeser Werbung verschont. Gemeint ist die neueste Attacke gegen die amerikanische Fastfood-Kette McDonald’s durch eine Washingtoner Aerzte-Organisation. Mit einem provokanten Werbespot der eine uebergewichtige Leiche mit Hamburger in der Hand zeigt wollen die Aerzte auf die Gesundheitsrisiken von Fast Food aufmerksam machen. McDonald’s reagierte, wie zu erwarten, empoert. Fuer weitere Informationen zu diesem Thema klicken sie hier.
Geschmacklosigkeit kennt also keine Grenzen. Oder ist es vielleicht doch einfach nur moderne Werbung?
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law