Gute Nachricht für deutsche Firmen mit Tätigkeitsbereich in den USA


Nach einer Entscheidung des US Supreme Courts (am 23.02.2010), dem höchsten US-amerikanischen Gericht, wird der Gerichtsstand eines Unternehmens nicht nach dem Ort, an die jeweiligen Produkte verkauft werden, sondern nach dem Sitz der Geschäftsleitung bestimmt.

Gleichwohl die betreffende Entscheidung einen inner-amerikanischen Fall zum Gegenstand hatte, lassen sich die Erwägungen der Richter auf grenzüberscheitende Sachverhalte mit der Beteiligung deutscher Unternehmen ebenso beziehen.

Für deutsche Unternehmen, die in den USA geschäftlich engagiert sind, bringt diese neue Rechtsprechung gleich zwei positive Veränderungen mit sich:

1. Zudem einen wird es für amerikanische Kläger schwieriger, einen Rechtsstreit in einem amerikanischen Staat anzustreben;
2. zum anderen entsteht durch höhere Anforderungen der Zustellung nach der Haager Konvention ein höheres Kostenrisiko für amerikanische Unternehmen.

Beide Punkte zusammengenommen ist somit davon auszugehen, dass zukünftig tendenziell eher in Fällen gravierender Rechtsverstöße Gerichtsverfahren zu erwarten sind und kleinere Unregelmäßigkeiten ökonomischen Erwägungen zum Opfer fallen dürften.

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law