Nicht mehr als $250.000,00 – Oberster Gerichtshof aus Kansas bleibt bei der Deckelung für Schmerzensgeld
Die neuste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (Supreme Court) in Kansas hat erneut eine Diskussion darüber entfacht, ob Schmerzensgeld im Rahmen von Behandlungsfehlern nach oben hin beschränkt werden kann. Entschieden wurde, dass die vor 24 Jahren durch die Rechtsprechung festgesetzte Grenze von $250,000.00 weiterhin bestehen bleibt.
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Millers Anwalt Lynn Johnson von Shamberg Johnson & Bergmann Chtd. behauptet, in anderen ähnlichen Fällen, wie Autounfälle, Produkthaftung und andere widerrechtliche Verletzungen, gäbe es dagegen keine Deckelungen, sodass die Begrenzung eines Schmerzensgeldprozesses insgesamt hätte für ungültig erklärt werden sollen. Er meint, die Gerichte hätten nur Angst entgegen der Legislative zu entscheiden, da demnächst in Kansas das Verfahren zur Richterbenennung geändert werden solle und statt der üblichen Ernennung nun zukünftig Wahlen stattfinden sollen. Er sei sehr enttäuscht, dass das Gericht keine eigene starke unabhängige Justiz mehr sei.
Jerry Slaughter, Geschäftsführer des Kansas-Gesundheits-Vereins, bejaht dagegen die Rechtsprechung. „Es erlaube unserem Staat im Bereich der Arzthaftung weiterhin stabil zu sein.“ Es werde Mediziner in ländliche und andere unterversorgte Gegenden locken und dort halten, sowie erstklassige Lehrkörper an Orte wie die Universität von Kansas. „Dies habe landesweite Auswirkungen.“
Die Entscheidung erfolgte zwei Monate nachdem der Oberste Gerichtshof von Missouri die Schmerzensgeldgrenze von $350.000 entkräftete. Die Ärztekammer von Missouri war in dem Zusammenhang der Ansicht, dass die Entscheidung eine der erfolgreichsten nationalen Reformen des Deliktsrechts bedeutungslos mache.
Die Deckelung wurde von vielen Staaten wieder abgeschafft und als verfassungswidrig erklärt. So ist nach dem Stand Juni 2004 in nur 50% der Staaten weiterhin die Deckelung verordnet. Teilweise ist sie in der Höhe der Inflation angepasst. Im Jahre 2010 wurde in Georgia im Rahmen einer Klage einer Frau, deren Gesicht nach einer Schönheitsoperation dauerhaft entstellt war, diese Begrenzung abgeschafft und die von den Geschworenen zugesprochenen $1.15 Millionen aufrechterhalten.
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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