Rechtsvergleich – Abtreibungen in Irland, den USA und Deutschland

Nachdem eine Frau aus Litauen sich an den Eurpäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewandt hat, entschied dieser am 15. Dezember 2010, dass die derzeitige Rechtslage zu Abtreibungen in Irland die irische Verfassung verletzt.

Hintergrund war, dass Frau schwanger war und an einer seltenen Art von Krebs erkrankt war. Sie wandte sich an Ärzte in Irland um zu erfahren, ob die Schwangerschaft Folgen für ihre Gesundheit haben könnte. Sie bekam hierzu keine Auskunft und reiste nach England um dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Irland der Frau eine Entschädigung von rund 15.000 Euro zahlen muss.

Rechtslage in Irland
In Irland ist es derzeit kaum möglich eine Abtreibung legal vornehmen zu lassen, da das Land über eines der striktesten Abtreibungsgesetze verfügt. Zwar ist dort vorgesehen, dass eine Abtreibung vorgenommen werden kann, wenn ein „tatsächliches und wesentliches“ Risiko für das Leben der Mutter besteht. Dennoch ist es praktisch unmöglich selbst in diesen Fällen eine Abtreibung in Irland vornehmen zu lassen.

Das Gericht in Staßburg sah in dem Fall der litauischen Frau eine Verletzung der irischen Verfassung, da ihr nicht das Recht gewährt wurde legal eine Abtreibung unter den vorliegenden Umständen vornehmen zu lassen.

Die Abtreibungsgesetze in Irland stammen vorwiegend noch aus dem Jahr 1861. Damit sind Abtreibungen sowohl für denjenigen der die Abtreibung durchführt als auch für die Schwagere strafbare Handlungen, die zu einer lebenslangen Freiehitsstrafe führen können.

Nach der Entscheidung des Europäische Gerichtshof wird Irland wohl nun gezwungen sein, seine Abtreibungsgesetze zu ändern, das jeden Tag, an dem das alte Gestz besteht, die Rechtsprechung des Europäische Gerichtshof verletzt wird.

Rechtslage in den USA
In den USA sind Abtreibungen seit der Entscheidung des U.S. Supreme Court in der Sache Roe v. Wade im Jahr 1973 legal. Diese Entscheidung gab Frauen das Recht auf Selbstbestimmung jedoch gemessen an den Interessen des Staates und des ungeborenen Kindes. Diese Entscheidung wurde im Jahr 1992 durch die Planned Parenthood v. Casey Entscheidung modifiziert, die jedoch die Entscheidung aus dem Jahr 1973 insoweit aufrecht erhielt als es ein grundlegendes Recht der Frau gibt selbst zu entscheiden, ob sie eine Abtreibung wünscht.

Seit 1995 wurden bundesweit verschiedene Versuche gestartet Abtreibungen zu verbieten oder nur noch unter strengen Voraussetzungen zuzulassen. Nachdem der frühere Präsident Bill Clinton die Unterzeichnung eines solchen Gesetzes verweigert hatte, wurde schließlich unter seinem Nachfolger George W. Bush der sog. Partial-Birth Abortion Ban Act im Oktober 2003 erlassen. Ausgehend von diesem Gesetz darf eine sog. späte Abtreibung etwa zwischen der 15 und 26. Woche nur dann vorgenommen werden, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Der durchführende Arzt muss eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren fürchten, wenn er eine Abtreibung vornimmt, die diesem Act widerspricht. Die Schwangere bleibt straffrei.

Jedoch variieren die Einschränkungen hinsichtlich legaler Abtreibungen von Bundesstaat zu Bundesstaat. Im Jahr 2000 wurden in verschiedenen Staaten der USA insgesamt 43 Gesetzesänderungen beschlossen, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch erschweren.

Rechtslage in Deutschland
In Deutschland sind Abtreibungen, auch seit der Änderung des StGB im Jahre 1955, noch strafbar. Hiervon gibt es aber unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen, die zu Straffreiheit führen (vgl. §218a StGB).

Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche nach Einnistung (sog. Nidation) der Eizelle vorgenommen wird. Weiter muss vor jedem Abbruch eine Beratungsstelle aufgesucht werden und erst mit Bestätigung des Beratungsgesprächs darf der Abbruch von einem Arzt vorgenommen werden. Daneben gibt es die Möglichkeit der Straffreiheit nur, wenn der Eingriff medizinisch angezeigt ist oder die Schwangerschaft aus einer Sexualstraftat herrührt.

Allerdings ist daneben zu beachten, dass die Schwangere selbst stets straffrei bleibt, egal ob die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Die Strafbarkeit bezieht sich bei einem rechtswidrigen Eingriff nur auf die Person, die den Schwangerschaftsabbruch vornimmt.

Immer wieder im Widerstreit stehen das Selbstbestimmungsrecht der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens. Ausgehend von der Rechtslage in Deutschland―die Tötungsdelikte des StGB bieten erst ab dem Zeitpunkt des Beginns der Geburt Schutz―wird in der Bundesrepublik Deutschland das Selbstbestimmungsrecht der Frau als überwiegend angesehen.

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law