Societas Europaea (SE) – Die Europäische Aktiengesellschaft

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Die Societas Europaea ist eine europarechtliche (transnationale) Rechtsform einer Aktiengesellschaft und ist 2004 durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft entstanden. Sie beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates der Europäischen Union vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (ABl. L 294/1 vom 10.11.2001) und dient der europarechtlichen Harmonisierung im Gesellschaftsrecht. Der Sitz einer SE muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen. Das Kapital ist in Aktien zerlegt; jeder Aktionär haftet nur bis zu der Höhe seines Anteils.

Die SE bietet sich vor allem für international ausgerichtete Unternehmen an. Sie ermöglicht es, dass Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten fusionieren oder eine Holding errichten. Es ist nicht weiter notwendig, dass Gesellschaften für jedes Land eine eigene Gesellschaft gründen. Vielmehr können gemeinsame Tochtergesellschaften in der EU gegründet werden. Diese Vorteile beruhen auf dem Prinzip, dass Gesellschaften europaweit als rechtliche Einheit auftreten können. Einer Expansion ins europäische Ausland steht kein großer bürokratischer Aufwand mehr im Wege. Eine Sitzverlagerung bringt nicht mehr automatisch einen Identitätsverlust für eine Gesellschaft mit sich. Ein Handeln nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird demnach gefördert. Vorteile bringt die Rechtsform der SE auch für die Akzeptanz im Ausland: Berührungsängste der Geschäftspartner werden gehemmt, auch marketingtechnische Gründe sind nicht zu vernachlässigen.

Allianz war 2006 eines der ersten großen Unternehmen in Deutschland, die die SE als Rechtsform angenommen haben. 2010 ist zum Beispiel auch der Mineralölkonzern BP gefolgt. Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 1000 SEs.

Eine Umwandlung hat allerdings auch seine Nachteile: sie ist sehr teuer. Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro. Verglichen zu anderen Gesellschaftsformen, beispielsweise der GmbH in Deutschland mit nur 25.000 Euro, ist das Mindeststammkapital nur für wenige Unternehmen zu stemmen. Darüber hinaus fallen weitere Kosten mit der Umwandlung zur SE an: Gebühren, Beratungen, aber auch Folgekosten die ein neuer Firmenname so mit sich bringt – angefangen bei Visitenkarten bis hin zu neuen Werbematerialien.

Autor: Anja Rettig Legal Intern BridgehouseLaw Charlotte
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und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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