Voraussetzungen für die Erlangung eines EB 5 Visums in den USA

Das EB 5 Visum ist ein Visum für ausländische Investoren, das im Jahr 1990 eingeführt wurde.
Um ein solches Visum zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Gründung eines Geschäftes in den USA
Die Gründung eines Geschäftsbetriebs in den USA kann sowohl die Gründung eines neuen Geschäfts als auch die Erweiterung eines schon bestehenden Geschäfts umfassen. Voraussetzung für die Investition in ein bestehendes Geschäft ist, dass dieses Geschäft erst nach dem 1. November 1990 gegründet wurde.
  • Mindestens $ 1 Million als Investition in dieses Geschäft
Die Investition kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen. Grundsätzlich muss diese $ 1 Million betragen. In Ausnahmefällen kann auch eine Investition von $ 500,000 ausreichen, wenn die Errichtung des Geschäftsbetriebs in einer sogenannten “targeted employment area“ erfolgt. Dies umfasst industrieschwache Gebiete, in denen die Arbeitslosenzahl mehr als 150 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt. Eine Liste der targeted employment areas kann in jedem Bundesstaat über das jeweilige Department of Labor erfragt werden. Da die jeweiligen Gebiete sich von Jahr zu Jahr ändern, empfiehlt es sich, sobald man sich für einen Bundesstaat entschieden hat, möglichst zeitnah eine solche Anfrage zu starten.
  • Beschäftigung von mindestens 10 Arbeitnehmern (Vollzeit)
Hier gilt es zu beachten, dass Familienangehörige und Halbtagskräfte nicht in die Berechnung mit einfliessen. Vollzeitkräfte umfassen alle Arbeitnehmen, die mindestens mit 35 Stunden pro Woche beschäftigt sind. Auch wenn sich zwei Halgtagskräfte eine Vollzeitstelle teilen, so wird dies nicht als eine Vollzeitstelle gewertet, auch wenn zusammengerchnet eine Stundenzahl von 35 erreicht wird.
Neben diesen Voraussetzungen müssen des Weiteren folgende Dokumente eingereicht werden:
  • Eine Kopie eines aktuellen Lebenslaufes
  • Eine kurze Beschreibung des Geschäfts, das in den USA betrieben werden soll
  • Eine Schätzung des zu investierenden Betrags
  • Eine kurze Beschreibung des ursprünglichen Geschäfts oder der Firma im Heimatland
Die Erlangung des EB 5 Visums führt ebenfalls dazu, dass der Visumsinhaber eine Green Card erhält, weshalb das Visum auch oft als Kauf einer Green Card bezeichnet wird.
Personen mit einem EB-5 Visum genießen die selben Vorteile wie jeder andere Einwohner der USA. Die Green Card gilt dabei nicht nur für die beantragende Person, sondern auch für dessen Familienangehörige (Ehegatten, Kinder und Stiefkinder bis zum 21. Lebensjahr). Diese gilt wie auch für die beantragende Person zunächst 2 Jahre und muss dann verlängert werden..
Nach 5 Jahren kann die US-Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law