Wanderregeln in Österreich
March 21, 2019
Alpenliebhaber aufgepasst: Sollten Sie einen Wanderurlaub in Österreich geplant haben, gibt es bald besondere Regeln zu beachten. Momentan erarbeitet das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus für Wanderer in den österreichischen Alpen einen Verhaltenskodex mit dem Namen „Aktionsplan für sicheres Almen“. In diesem soll das Verhalten in der Nähe von Weidetieren, der Mindestabstand und besonders wie Hunden mitzuführen sind, erläutert werden. Dies mit dem Ziel, Konflikte zwischen Touristen und Bauern zu verhindern. Der Aktionsplan, der zum Saisonstart veröffentlicht wird, soll als eine Richtlinie dienen und baut darauf auf, selbstverantwortlich in den Alpen unterwegs zu sein. Bei einem Verstoß gegen die Regelungen muss man aber im Falle eines Schadens auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Auslöser dieser ungewöhnlichen Maßnahme ist der Tod einer deutschen Wanderin im Sommer 2014. Diese wurde in Tirol von einer Herde von 20 Kühen zu Tode getrampelt. Der Witwer forderte nun Schadensersatz von dem Halter der Tiere, da der Landwirt die Kühe nicht von öffentlichen Wegen ferngehalten hatte und damit verantwortlich war für das Unglück. Trotz aufgestellter Warnschilder wurde der Landwirt nun zu einer Schadenersatzzahlung von 490.000 Euro verurteilt. Dies mit der Begründung von dem Gericht, dass der Landwirt seine Wiese hätte einzäunen können, um so das Unglück zu verhindern. Die Warnschilder waren nicht ausreichend.
Dieses sog. „Kuh-Urteil“ vom 22. Februar 2019 sorgt nun dafür, dass sich die Landwirte auf den österreichischen Almen Sorgen machen, für Unfälle solcher Art ab sofort finanziell haftbar gemacht zu werden. Momentan ist es als Wanderer meist möglich, Weiden ohne Probleme oder Begrenzungen zu überqueren, auch wenn dort Weidetiere frei herumlaufen. Die Folgerung aus dem Kuhurteil wäre nun natürlich, dass die Bauern aus Haftungsgründen anfangen, ihre Wiesen einzuzäunen. Solche Einzäunungen wären allerdings eine extreme Einschränkung für die Wanderer, da gegebenenfalls Wanderwege danach nicht mehr zugänglich wären: Der freie Zugang zu Natur und Bergen wäre gefährdet. Ein sogenanntes freies Wegerecht gilt nur für Wälder, nicht aber für Weiden. Demnach wäre es erlaubt, die Weiden für die Öffentlichkeit zu schließen, soweit es kein öffentlicher Weg ist.
Für die österreichische Regierung steht fest: In den Alpen spielt sowohl die Viehwirtschaft als auch der Wandertourismus eine wichtige wirtschaftliche Rolle und sind beide nicht wegzudenken. Daher will sie für eine Koexistenz der beiden Gruppen eine Lösung finden, die für beide Seiten tragbar ist. So soll neben den oben genannten Verhaltenskodex auch eine Änderung des AGBG (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) durchgesetzt werden, in der die alleinige Verantwortung in solchen Vorkommnissen von den Tierhaltern, wie es bisher war, überarbeitet werden soll. Als dritte Maßnahme ist die Vereinheitlichung des Versicherungsschutzes der Landwirte für Österreich geplant. Aber auch die Tourismusvertreter und die Landwirte selbst arbeiten zusammen, um eine gemeinsame Lösung zu finden
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law
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