Der “große Lauschangriff” auf Facebook und Google
Ein Gesetzesverstoß des FBI sorgte gestern für Aufmerksamkeit, weil damit der gesetzliche Rahmen für die Online-Überwachung in den USA ausgeweitet werden soll.
Die US-Regierung möchte Abhörmaßnahmen für Chat-Anbieter gesetzlich regeln um die Kommunikation im Netz besser überwachen zu können.
Eine Neufassung der Überwachungsmaßnahmen erscheint dem FBI dringend nötig zu sein, bereits in 2010 zeigten sie großes interesse an einer solchen Regelung. Der rasante technische Fortschritt, der auch vor der Kommunikation von Terroristen und Kriminellen untereinander nicht Halt macht, erfordere eine juristische Anpassung, so die Rechtfertigung des FBI für die strengen Regelungen.
Tatsächlich würde das für Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen im Internet, wie z.B. Facebook und Google, bedeuten, dass ihnen Bußgelder drohen, wenn sie der Aufforderung der Behörde nicht nachkommen ein “Hintertürchen” in ihr Programm einzubauen. Durch diese spezielle Programmierung soll der Chat-Anbieter gewährleisten, dass sich die US-Behörden in mündliche Gespräche und schriftliche Chats einschalten können. Es werden Bußgelder von bis zu $ 25.000 pro Tag diskutiert. Das könnte vor allem für kleinere Unternehmen, die ihren Service in den USA anbieten, problematisch werden, da sie in der Regel nicht über die finanzielle Marktmacht der großen Anbieter verfügen.
Fraglich ist zudem, ob der angestrebte Zweck die Fähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen zur Rechtfertigung solcher gravierender Maßnahmen ausreicht. Die Kritik, dass dadurch die Internet-Kommunikation allgemein unsicherer und anfälliger für Hackerangriffe und Identitätsklau wird, scheint unter den gegebenen Umständen durchaus berechtigt. Eine weitere Folge könnte möglicherweise auch sein, dass Innovationen im Ausland umgesetzt und weiterentwickelt werden, da dadurch die USA als Standort nicht mehr attraktiv sind.
Autor: Leonie Hochstetter, Legal Trainee/Rechtsreferendarin BridgehouseLaw Charlotte
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law