Entscheidungen des Supreme Court: Defense of Marriage Act (DOMA) verfassungswidrig!

Letzte Woche entschied der US-Supreme Court über die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehen mit der verfassungsrechtlich geschützten traditionellen Variante von Mann und Frau. Und siehe da: Trotz der einige Tage zuvor ergangenen Entscheidung, die Rassismus-Schutzklausel im Wahlrecht abzuschaffen, stellten die Richter die Homo-Ehe und die traditionelle Ehe auf Bundesebene gleich und kippten damit ein Bundesgesetz, dass nur die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau festschreibt.

Rückschritt und Fortschritt innerhallb einer Woche: der 76-jährige Richter Anthony Kennedy gilt nicht zu Letzt aufgrund seiner zentralen Stelle in den beiden Entscheidungen als einer der einflussreichsten Männer in den Vereinigten Staaten. Er ist in der Rolle des sog. “Swing Voter” (Wechselwähler), der Richter, der entweder den vier Konservativen oder den vier linken Kollegen zur Mehrheit verhilft.

Die Entscheidung Kennedys spiegelt in beiden Fällen auch die Haltung des durchschnittlichen Amerikaner wieder. Im tiefsten Inneren ihres Herzens sind sie konservativ, aber wenn sich die Realität ändert, sind sie aufgeschlossen und unterstützend. So erhalten Homosexuelle, die in ihrem Kampf für Gleichberechtiugung noch am Anfang sind Rückenwind und die fälschlicherweise als gleichgestellt geltenden Rassismusopfer keine Unterstützung mehr.

Trotz der fortschrittlichen Entscheidung, die die Diskriminierung von Homosexuellen in den USA untersagt, wird der oberste Gerichtshof in den USA den strukturkonservativen Anstrich nicht los, denn die Entscheidung die Homo-Ehe zuzulassen, bleibt bei den einzelnen Bundestaaten. Lediglich 13 Staaten haben davon positiv Gebrauch gemacht haben. Die übrigen mehr als 30 Staaten haben die Homo-Ehe ausdrücklich verboten und sind damit rechtlich weiterhin abgesichert, da diese Klausel des DOMA-Gesetzes, dass ein Staat die Homo-Ehe anerkennen muss, nicht vom Supreme Court gekippt wurde.

Autor: Leonie Hochstetter Legal Trainee/Rechtsreferendarin BridgehouseLaw Charlotte

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und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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