ESTA Abzocke bei USA Besuchern

Seit knapp einem Jahr müssen alle Reisenden im Rahmen des Programms für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Program) vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung für Reisen in die USA unter Verwendung des Elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization, ESTA) beantragen.

Das elektronische Reisegenehmigungssystem wird zur Feststellung der Einreiseberechtigung der Reisenden in die USA gemäß des Visa Waiver Programmes eingesetzt. Die erforderlichen Angaben entsprechen denen auf dem grünen Papierformular I- 94W, das Reisende ohne Visum im Flugzeug ausfüllen müssen, bevor sie in die USA einreisen. Die elekronische Reisegenehmigung ist von allen Staatsangehörigen bzw. Staatsbürgern aus Teilnahmeländern des Visa Waiver Programs, die beabsichtigen sich zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für bis zu 90 Tagen in den USA aufzuhalten, auszufüllen. Zu den Teilnahmeländern gehören unter anderem Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande und Grossbritannien.

ESTA ist kostenlos online unter esta.cbp.dhs.gov verfügbar. Nach Beantwortung aller erforderlichen Fragen in Englisch kann der Antrag für die Reisegenemigung bequem elektronisch eingereicht werden. Für Reisende mit nicht sehr guten englischen Sprachkenntnissen ist die ESTA-Website in mehreren Sprachen verfügbar.

Die Benutzung eines privaten, kostenpflichtigen Dienstleistungsanbieters im Internet zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung über ESTA ist weder erforderlich noch führt die Benutzung eines solchen Service zu schnelleren Erteilung einer Reisegenehmigung. Gleichwohl gibt es zahlreiche Trittbrettfahrer, d.h. Anbieter, die mit teilweise sehr verwirrend aehnlichen Namen den Eindruck erwecken, es seien “offizielle Stellen. Bitte sehen Sie sich diese Seiten daher genau an.

Nur der vorgenannte link zur dhs.gov Webseite sollte verwendet werden.

Hierzu gibt es auch einen kurzen Videofilm bei YouTube.

Fragen auch gerne an mich: bdhlaw.net.

Viele Gruesse
Reinhard von Hennigs

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law