Google muss 8.5 Millionen USD zahlen, um den Streit um Google Buzz beizulegen

Am 9. Februar 2010 startete Google den Service Buzz, einen Zusatzdienst, der es Google Mailnutzern ermöglicht Bilder, Videos und Kurznachrichten untereinander auszutauschen.

Im Februar 2011 wurde dann eine Sammelklage gegen Google von Google Benutzern eingereicht. Die Kläger behaupteten, dass Google Buzz insbesondere gegen den Computer Fraud and Abuse Act verstößt. In diesem Gesetz sind insbesondere Vorschriften hinsichtlich Datenschutzes und der Privatsphähre eines Computers enthalten. Google Buzz hatte beim Start des Services sämtliche US-Nutzer des Dienstes Google Mail in den Google Buzz Dienst intergriert und automatisch eine Liste von sogenannten Mitlesern geschaffen. Dadurch war auch für andere Nutzer sichtbar mit welchen Kontakten die häufigste Korrespondenz stattfand.

Um den Rechtsstreit beizulegen hat Google sich nun bereit erklärt einen Betrag von rund 8.5 Millionen USD an verschiedene Datenschutzorganisationen zu bezahlen und hierfür einen Fond zu errichten. Neben dieser Zahlung erhalten die Kläger das Recht, Google auf neu auftretende Mängel hinsichtlich des Datenschutzes hinzuweisen und deren Beseitigung zu verlangen. Abzuwarten bleibt letztlich nur noch, ob das Gericht am 31. Januar 2011 diesem Vergleich zustimmen wird.

Rechtsvergleich

Im deutschen Rechtssystem wäre solch eine Sammelklage gar nicht möglich gewesen. Die Sammelklage ist dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit gegen einen oder mehrere Beklagte eine einzige Klage erhebt. Das deutsche Rechtssystem gründet sich jedoch auf dem Gedanken, dass Kläger nur derjenige sein kann, der auch in seinen eigenen Rechten möglicherweise verletzt ist.

In den USA hingegen ist eine Sammelklage in der Form möglich, dass eine Person stellvertretend für andere Betroffene als Kläger auftritt, ohne dass es einer Verletzung jedes Einzelnen bedarf. Die Betroffenen müssen lediglich den Nachweis führen, dass sie der betroffenen Personengruppe angehören.

Grundsätzlich ist der einzige Weg im deutschen Zivilprozess mehrere Kläger als Parteien zu haben die sog. Streitgenossenschaft oder die Verbindung einzelner Verfahren. Dabei bleibt aber jeder einzelne Kläger und es handelt sich nur um einen Zusammenschluss einzelner Verfahren. Somit verliert auch keiner der Beteiligten seinen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das im Jahre 2002 in Deutschland eingeführte Unterlassungsklagegesetz enthält zu dem aufgezeigten Grundsatz eine Ausnahme, die sog. Verbandsklage. Diese Verbandsklage ist vergleichbar mit der Sammeklage, jedoch mit weitreichenden Einschränkungen. Hier ist es für Verbraucherverbände möglich eine Klage für mehrere Verbraucher einzureichen. Allerdings steht dem einzelnen Verbraucher nach wie vor nur seine eigene Klagebefugnis zur Verfügung.

Da die Verbandsklage nur in einigen wenigen Rechtsbereichen in Deutschland möglich ist, werden deutsche Kläger sich auch weiterhin auf einzelne Klagen gegen Unternehmen wie Google verlassen müssen oder versuchen einen Verband davon zu überzeugen Klage einzureichen.

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law