Mit mehr Transparenz gegen Gender-Pay-Gap

Vor zwei Jahren trat das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), in Kraft. Das Gesetz soll die Lohngerechtigkeit nach dem Gebot ‘gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit’ zwischen Frauen und Männer fördern, so zumindest nach den Vorstellungen des Gesetzgebers. In der Tat räumt das Gesetz den Arbeitnehmern einen wichtigen Anspruch ein. Nach dem Gesetz haben Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mindestens 200 Beschäftigten das Recht, von ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat Auskunft über den Lohn von ihren Mitarbeitern, die eine gleiche oder vergleichbare Tätigkeit ausüben, zu verlangen. Für die Auskunftspflicht müssen zudem mindestens sechs Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts die Vergleichstätigkeit ausüben. Der Arbeitgeber oder der Betriebsrat ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Anfrage des Arbeitnehmers, die begehrte Auskunft zu erteilen.

Die Bilanz nach zwei Jahren Entgelttransparenzgesetz fällt jedoch nüchtern aus. Im Evaluationsbericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, der am 7. Juli 2019 veröffentlicht wurde, heißt es zusammenfassend, dass ‘durch die Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes bislang nur kleinere Beiträge zu den einst gesetzten Zielen erreicht werden konnten’. Von dem Auskunftsanspruch haben bisher nur vier Prozent der Beschäftigten in größeren Betrieben Gebrauch gemacht. Die geringe Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs sei unteranderem auf die mangelnde Kenntnis der Beschäftigten über das Entgelttransparenzgesetz zurückzuführen. Positiv fällt hingegen aus, dass 45 % der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nach der Einführung des Gesetzes ihre Entgeltstrukturen überprüft haben.

Zur Förderung der Ziele des Entgelttransparenzgesetzes müsse die Regierung nachschärfen, so der Deutsche Gewerkschaftsbund. In der Stellungnahme zum Evaluationsbericht fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, dazu verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und zu veröffentlichen.

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Quellen:
https://www.spiegel.de/karriere/gehalt-entgelttransparenzgesetz-wird-kaum-genutzt-a-1276612.html
https://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/entgelttransparenzgesetz-kaum-einer-fragt-was-der-kollege-verdient-16277456.html
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/bericht-der-bundesregierung-zur-wirksamkeit-des-gesetzes-zur-foerderung-der-entgelttransparenz-zwischen-frauen-und-maennern/137226
https://www.dgb.de/themen/++co++d5fe2412-a307-11e9-a996-52540088cada

http://image byhttps://nation.com.pk/16-Mar-2018/germany-s-huge-gender-pay-gap-unchanged-in-2017