Netzneutral: Entscheidung gegen Comcast

Wie ist es mit der Netzneutralität heutzutage? Die Gretchenfrage des 21. Jahrhunderts?

Es betrifft nahezu jeden. In welchem Ausmass Bürger durch Datenschutzfragen mobilisiert werden können, ist ja aus dem Achtungserfolg der Piratenpartei bei der letzten Bundestagswahl bekannt.

Der Washington DC Court of Appeal hat am 06. April 2010, in der gegen die FCC entschieden. Verkürzt dargestellt, hatte die FCC Comcast untersagt, das Nutzungsverhalten seiner. Internetkunden zu protokollieren und bei Tauschbörsenaktivitäten ebendiesen die Leitung abzuklemmen. Stichworte Netzneutralität v. Urheberrechtsschutz

Diese Entscheidung fällt genau in die Zeit, in der das französische “Three-strike”-Model (Baseball, three strikes and you’re out, drei Stufen, Schnellverfahren ohne Richter, Verdacht ausreichend, kein Rechtsmittel) und den nicht öffentlichen Acta-Verhandlungen in Wellington/Neuseeland auf massiven internationalen Widerstand gestoßen ist. Gegenstand dieser eigentlich als Handelsabkommen konzipierten Werkes sind pikanterweise eben auch Sanktionen wie Internetzugangssperren, Kappen von Bandbreite, Filterung und Überwachung des Datenverkehrs, Sperren von IP-Adressen, Haftung der Internetprovider bei Urheberrechtsverstößen ihrer Nutzer, etc.

Zusätzlich hat erst Anfang vergangener Woche eine Anhörung im Europaparlament zu den Acta-Verhandlungen stattgefunden…


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Beste Grüsse aus den USA
Reinhard von Hennigs
law @ bdhlaw.net

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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