Vergleich in der Klage gegen “Nutella” Hersteller Ferrero

Wie am 24. Februar 2011 auf unserem Blog berichtet, lagen gegen den Hersteller des beliebten Brotaufstrichs “Nutella”, Ferrero, zwei Sammelklagen („class actions“) in den USA vor. Beide Verfahren wurden Anfang Januar durch Vergleiche beendet.

Sowohl am United States District Court for the District of New Jersey (In re Ferrero Litigation No. 11-CV-205 H), als auch am United States District Court for the Southern District of California (In re Nutella Marketing and Sales Practices Litigation, No. 3:11-cv-01086), hatten die Kläger geltend gemacht, dass die Werbung, die Ferrero für Nutella macht, die Verbraucher irreführt. Werbung, Anzeigen und Verpackung, so die Kläger, vermitteln den Eindruck, dass Nutella ein gesunder Brotaufstrich sei, der für eine ausgewogene Ernährung sorge. Tatsachlich jedoch, sei Nutella eine aus größtenteils Fett und Zucker bestehende Süßigkeit, die keinesfalls zur gesunden Ernährung beitrage.

Die Vergleiche geben den Klägern nun Recht. Ferrero muss seine Marketingstrategie ändern. Sowohl die Fernsehwerbung, in der gesunde aufgeweckte Kinder und ihre Familien gemeinsam Nutellatoast frühstücken und die Ausgewogenheit des Aufstrichs anpreisen, als auch die Webseite, müssen geändert werden. Zudem enthält der Vergleich die Verpflichtung alle Nutella Produkte, die eine irreführende Aufschrift oder Verpackung haben vom Markt zu nehmen.

Neben dem Verlust seiner äusserst erfolgreichen Marketingstrategie, dürften Ferrero aber auch die finanziellen Folgen schmerzen. Die Vergleiche sehen vor, dass Ferrero einen Fond in Höhe von insgesamt $ 3Mio errichtet aus dem Individualansprüche getilgt werden. Jeder der in den USA im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 3. Februar 2012 (in Kalifornien vom 1. August 2009 bis zum 23. Januar 2012) ein Glas Nutella für den Eigenbedarf gekauft hat, hat einen Anspruch auf Zahlung von $ 4, was ungefähr dem Ladenpreis entspricht. Der Anspruch ist auf $ 20 pro Haushalt (5 Gläser) beschränkt und muss individuell durch eine Klageschrift, die bis zum 5.Juli 2012 einzureichen ist, geltend gemacht werden.

Ferrero reiht sich damit in die Gruppe von Unternehmen ein, die mit Sammelklagen von Verbrauchern konfrontiert werden, die sich gegen irreführende Werbung und die gesundheitsschädigenden Folgen ihrer Produkte wenden. Im Gegensatz zu dem bekannten McDonald’s Fall, in dem die Kläger McDonald’s für ihre Fettleibigkeit verklagten, hatten die Kläger diesmal Erfolg. Der Erfolg ist wohl vor allem der Tatsache geschuldet, das Ferrero überzogene Kundenerwartungen durch Werbung und Verpackung geweckt hat.

Am 9 Juli 2012 werden die Gerichte noch ihre endgültige Zustimmung zu den Vergleichen geben. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch über die Anwaltskosten und die Zahlungen für die Kläger entschieden.

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und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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