“We don’t know” Debatte über eine strengere Ein- und Ausreisepolitik

“We don’t know”, das ist das überraschend ehrliche – manch einer mag geneigt sein, zu sagen: erschütternde – Eingeständnis des Department of Homeland Security, seinerseits immerhin zur Sicherung amerikanischer Staatsgrenzen angetreten. Man wisse schlichtweg nicht, wie viele einstige Visumsträger im Anschluss an die genehmigte Aufenthaltsdauer tatsächlich die Vereinigten Staaten verließen, räumte Alan Bersin, ihr stellvertretender Sekretär für internationale Angelegenheiten, kürzlich im Rahmen einer Kongressanhörung ein.

 

Trotz zahlreicher legislativer Anstöße verfüge das DHS noch immer nicht über die notwendigen Daten. Es mangele weiterhin an einer hinreichenden technischen Ausstattung an den einzelnen internationalen Flughäfen der Vereinigten Staaten, um diejenigen biometrischen Daten der ausreisenden Fluggäste zu erfassen, die eine sicherheitsgerechte Nachverfolgung verlange, beklagen Beamte.

 

Derweil müsse man weiterhin auf eine Erhebung der Immigrations- und Einbürgerungsbehörde aus dem Jahr 1997 zurückgreifen, die seinerzeit von einer Quote von 40% überzogener Visa ausging. Stelle man auf die derzeit 11 Millionen nicht registrierter Einwohner in den Vereinigten Staaten ab, würden davon nunmehr 4,4 Millionen auf vormalige Visumsträger verfallen. Zusätzlich bescheinigt ein Bericht des US-Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2013 mehr als eine Million von Einreisedaten, die in der Zukunft ‘unmatched’ blieben; d.h. dass diese Personen wohl möglicherweise weiterhin in den Vereinigten Staaten verblieben.

 

Auch um eine zuverlässige Terrorismusbekämpfung durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten, bedürfe es einer flächendeckenden Abnahme von Fingerabdrücken, Irisscans und Profilaufnahmen sowohl bei der Ein- als auch Ausreise, fordert die 9/11-Kommission. Andererseits bestünde weiterhin die Gefahr, dass potentielle Terroristen das derzeitig unzureichende System der Grenzsicherung wie am Tage der Terroranschläge zu ihren Vorteilen ausnützten. So stellte sich etwa heraus, dass zwei der Attentäter des 11. Septembers, Satam al-Suqami und Nawaf al-Hazmi, nach Ablauf ihrer Visa die Vereinigten Staaten ebenfalls nicht verließen hatten.

 

Die Verfechter einer biometrischen Ausreiseerfassung treffen allerdings unter anderem auf Widerstand seitens der Airlines und des Tourismussektors, die von Mehrkosten in Höhe von drei Milliarden ausgehen. Und auch manch Experte für Angelegenheiten der nationalen Sicherheit schlägt sich auf die Seite der Transport- und Tourismusbranche. So gebe ein institutionelles System der Ausreiseerfassung lediglich darüber Aufschluss, dass ein Fall überschreitender Aufenthaltsdauer vorliege. Inwiefern von dieser Person tatsächlich aber eine Gefahr für die nationale Sicherheit ausgehe oder ob es sich lediglich um ein menschliches Versehen handele, bliebe trotz kostspieliger biometrischer Technik weiterhin im Dunkeln, argumentiert David Inserra, Politikanalyst bei der Heritage Foundation.

 

Den Vorschlag einer konventionellen Nachverfolgung durch Abgleichung biographischer Informationen, wie des Namens und Geburtstags, lehnt Janice Kephart, ehemalige Beraterin des Rechtsausschusses des Senats und derzeitige Generaldirektorin der Secure Identity and Biometric Association, jedenfalls mit Verweis auf die anhaltende Gefahr von gefälschten Ausweispapieren und Verwendung von Decknamen ab: ‘Allein eine umfassende Erfassung der Daten von ein- sowie ausreisenden Personen – nicht der vermeintlich ein- und ausreisenden – ist von Nöten, um der heimtückischen wie zunehmend direkteren Gefahr von ISIS für unsere Nation zu begegnen.’
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law