IPCom erwirkt Urteil gegen Nokia
Das Landgericht Mannheim entschied am 18. Februar 2011, dass der finnische Handyhersteller Nokia ein UMTS-Patent des Pullacher Patentverwerters IPCom verletzt hat. Das Gericht hat darauf hin den Konzern zur Unterlassung verurteilt.
Mannheim — Das streitige Patent (100a) ist ein Algorithmus, der es ermöglicht, eine Nutzer-Hierarchie zu erstellen, damit in Notfällen Ärzte oder Nothelfer im UMTS-Netz Vorrang haben. Dabei handelt es sich um ein standard-essenzielles UMTS-Patent. Im Dezember 2010 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) das entsprechende Gebrauchsmuster 100a für gültig erklärt.
Auch auf der Basis dieser Entscheidung fällte das Landgericht Mannheim nun sein Urteil. IPCom kann das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von 30 Millionen Euro vollstrecken und den Verkauf von UMTS-fähigen Handys von Nokia in Deutschland stoppen. Nokia ließ jedoch verlauten, dass diese Technik bereits aus den Telefonen entfernt sei, sodass der Verkauf in Deutschland nicht beeinträchtigt sein soll.
Ob der finnische Handyhersteller nun mit IPCom in Lizenzverhandlungen eintritt oder weitere rechtliche Schritte einleitet, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Marktbeobachtern zufolge war es das erste Mal, dass Nokia ein Patentverletzungsverfahren dieser Art verloren hat.
Nach Meinungen von Experten sind auch andere Handyhersteller, die dieses Patent in UMTS-Telefonen nutzen, von dem heutigen Urteil betroffen, da es sich um ein standard-essenzielles Patent handelt. Außerdem läuft vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe derzeit ein Berufungsverfahren im Komplex IPCom gegen den taiwanesischen Handyhersteller HTC. Auch dort spielt das hier verhandelte Patent eine Rolle. In einem dritten Komplex hat IPCom die Deutsche Telekom verklagt, die im jetzigen Verfahren als Streithelfer auftrat.
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und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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