Facebook-Account als Beweismittel beschlagnahmt

Was in den USA schon gang und gäbe ist, könnte nun auch in Deutschland Eingang finden. Ein Richter in Reutlingen hat den Facebook-Account eines 20-Jährigen beschlagnahmt, weil dieser über Facebook den entscheidenden Hinweis für einen Einbruch gegeben haben soll. Durch die Beschlagnahmung des Accounts des Angeklagten, der unter dem Pseudonym „El Capone“ agiert, soll versucht werden, dies zu beweisen.

Bisher griffen Strafverfolgungsbehörden nur auf die öffentlichen Facebook-Pinnwände von Beschuldigten zu. Private, zwischen einzelnen Mitgliedern verschickte Nachrichten waren dem Zugriff entzogen.

Bei den über soziale Netzwerke versandten Direktnachrichten drängen sich jedoch Parallelen zu Emails auf. Und Emails werden auch in Deutschland beschlagnahmt.

Liegt ein richterlicher Beschluss vor, händigen deutsche Betreiber von Emaildiensten die gewünschten Emails an den Ermittlungsbehörden aus. Der Reutlinger Amtsrichter kontaktierte Facebook Deutschland in Hamburg, wurde aber auf die Kollegen in Irland mit dem Hinweis verwiesen, nur diese hätten Zugriff auf die gewünschten Daten.

Ein Rechtshilfeersuchen nach Irland ist schon ergangen. Dieser Weg kostet aber Zeit und Geld. Womöglich wird der Angeklagte die gewünschten Informationen daher freiwillig herausgeben. Das zumindest hofft der Richter, der einen entsprechenden Hinweis an den Angeklagten gegeben hat. Für die Fortentwicklung des Rechts wäre das nicht zu wünschen.

Es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis der nächste Fall dieser Art kommt. Insbesondere die jüngere Generation zieht die Nachrichtenfunktion von Facebook herkömmlichen Emails vor.

Es bleibt spannend. Selbstverständlich werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

(c) Picture: facebook

Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law