Hinrichtung mit deutschem Narkosemittel?

Die Todesstrafe ist wohl die umstrittenste Strafe die ein Gericht verhängen kann. In Amerika wurde die Todesstrafe erst 2008 vom Supreme Court als verfassungskonform bestätigt, trotzdem kämpft auch Amerika mit der Frage ob die Todesstrafe weiter verhängt und ausgeführt werden sollte. Sie ist eigentlich zu teuer und zweifelhaft.

In der Mehrzahl der amerikanischen Bundesstaaten (34 von 50) besteht noch die Möglichkeit die Todesstrafe zu verhängen. Trotzdem hat im Herbst 2011 der letzte amerikanische Hersteller für Gift, das in den Giftspritzen verwendet wurde, seine Produktion eingestellt. Die andauernden Proteste hatten den Hersteller zermürbt.

Seitdem haben die für die Hinrichtung Verantwortlichen Schwierigkeiten, Urteile zu vollstrecken, weil ihnen schlichtweg das nötige Gift fehlt. Angewendet werden Barbiturate, also Narkosemittel, die in bestimmten Dosen tödlich wirken. Die Justizbehörden in den US-Staaten müssen nun nach einer Alternative suchen.

Das deutsche Unternehmen Fresenius Kabi, aus Hessen, das eine Tochter des deutschen DAX Konzerns Fresenius ist, exportiert das Narkosemittel Propofol in die USA. Dort könnte es jedoch unter anderem als Wirkstoff für Giftspritzen eingesetzt werden.

Seit Dezember 2005 verbietet jedoch die europäische Anti-Folter Verordnung, den Export von Folterinstrumente, wie Daumenschrauben, Elektroschocker, Chemikalien und Barbituraten. Seit 2011 finden sich auf der Liste auch einige Narkosemittel, die sich für die Todesstrafe eignen. Seitdem ist der Export nur noch möglich wenn die Hersteller nachweisen, das die Produkte ausschliesslich für medizinische Zwecke genutzt werden.

Propofol, bekannt geworden durch den Tod von Michael Jackson, findet sich noch nicht auf dieser Liste. Es wird in Krankenhäusern und Arztpraxen eingesetzt und von über tausend Großhändlern vertrieben. Eine Lieferkontrolle gestalte sich extrem schwierig, so der Hersteller. Die EU-Kommision prüft nun, Propofol auf die Liste der Anti-Folter Verordnung zu setzen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn es tatsächlich für Hinrichtungen genutzt wird. 

(c) Picture:  freedigitalphotos.net  
Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
www.bridgehouse.law