Modernisiertes Staatsbürgerschaftsgesetz in Deutschland

Der deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) beschlossen.

Mit der Novelle wird unter anderem der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Infolgedessen entfällt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und korrespondierend dazu das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG). Der Bundesrat wird sich am 2. Februar 2024 mit dem Gesetzentwurf befassen. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, sodass nach jetziger Einschätzung hinsichtlich der Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit keine Änderungen zu erwarten sind.

In den parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag wurde eine Regelung zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften aufgenommen, wonach das StARModG drei Monate nach Verkündung in Kraft tritt. Dies zugrunde gelegt, ist nach gegenwärtigem Planungsstand mit einem Inkrafttreten des StARModG noch im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes würde man allerdings weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn ohne gültige Beibehaltungsgenehmigung eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wird.