Streit um Gesichtserkennung bei Facebook geht weiter

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat das gegen Facebook unterbrochene Verfahren wieder aufgenommen. Der Streit über die Gesichtserkennung läuft bereits seit 2011.

Die Datenschutzaufsicht wirft dem Internet-Riesen im Streit um die Gesichtserkennung vor, datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht nachzukommen. Zunächst haben die deutschen Datenschützer in Hamburg im Juni noch darauf verzichtet weiter gegen Facebook vorzugehen, da sich Facebook auf Gespräche mit der Datenschutzbehörde in Irland, die auf EU-Ebene für das Internetunternehmen zuständig ist, eingelassen hat. Zunächst schien es so, dass die Verhandlungen mit der irischen Datenschutzbehörde zu einer rechtlich tragbaren Lösung führen. Facebook hat mit der irischen Datenschutzbehörde vereinbart die beste Lösung dafür zu entwickeln, um die Facebooknutzer über die Fotomarkierungs-Vorschläge zu informieren. 
Die Hoffnung, dass Facebook im Wege einer gütlichen Verhandlung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, haben sich jedoch nicht erfüllt. Deswegen sehen sich die Hamburger Datenschützer nun gezwungen weiter gehen Facebook vorzugehen.

Facebook hat zwar angekündigt vorerst darauf zu verzichten weitere Gesichtsdaten von neuen Nutzern zu speichern, jedoch lehnt Facebook weitergehende rechtliche Verpflichtungen ab. Die schon gespeicherten biometrischen Daten sollen gespeichert bleiben. 

Der Hamburger Datenschutzaufsicht ist vor allem ein Dorn im Auge, dass Facebook nicht davon abrückt die Gesichtserkennung insgesamt aufzugeben. Die bereits bestehende Datenbank aus biometrischen Mustern, die ohne die Einwilligung der Betroffenen geschaffen wurde, ist nach Ansicht von Johannes Caspar rechtswidrig. Das Risiko, das von einer biometrischen Datenbank ausgeht ist nicht zu unterschätzen, da es ein großes Missbrauchspotential enthält. 
Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat Facebook aufgefordert die bereits erhobenen Daten zu löschen oder zumindest sicherzustellen, dass die Betroffenen einer Speicherung ihrer biometrischen Daten nachträglich zustimmen können. Facebook ist hingegen der Ansicht, dass die Fotomarkierungsfunktion vollkommen konform ist mit den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Facebook hatte im vergangenen Jahr in Deutschland eine Funktion eingeführt, mit der Gesichter von Freunden automatisch in hochgeladenen Bildern erkannt werden. Die Hamburger Datenschutzbehörde vertritt die Ansicht, dass hierfür eine ausdrückliche vorherige Einwilligung der Betroffenen Person erforderlich sei. Die von Facebook eingeführte Option, die Fotomarkierungsfunktion zu deaktivieren genügt hingegen nach Ansicht der Datenschutzbehörden den Datenschutzbestimmungen nicht. 

Ferner dürfte der Hamburger Datenschutzbehörde missfallen, dass Facebook ein Start-up Unternehmen gekauft hat, das sich auf Technologien zur Gesichtserkennung spezialisiert hat.

Aufgrund dieser Vorfälle prüft die Hamburger Datenschutzbehörde derzeit wie sie weiter gegen Facebook vorgehen kann. Wir werden Sie natürlich in soweit auf dem Laufenden halten!

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Best regards
und viele Grüße aus Charlotte
Reinhard von Hennigs
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